
Es braucht keinen Fehler, um ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten – ein Verdacht genügt. Schuldig oder unschuldig ist zu Beginn völlig irrelevant; was zählt, sind die Kosten und der Aufwand der Verteidigung, die sofort beginnen. Rund 60 Prozent aller eingeleiteten Verfahren werden später eingestellt – aber bis dahin sind erhebliche Verteidigungskosten entstanden, der Ruf steht unter Druck, und die Staatsanwaltschaft hat derweil Unterlagen beschlagnahmt.
Warum der Standard-Firmen-Rechtsschutz nicht reicht
Der Straf-Rechtsschutz für Firmen versichert gezielt das Kostenrisiko strafrechtlicher Ermittlungsverfahren – Vorsatzdelikte eingeschlossen. Ein Standard-Firmen-Rechtsschutz schließt Vorsatz- und Verbrechensvorwürfe dagegen in der Regel explizit aus und erstattet bestenfalls Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – nicht die Honorarvereinbarungen, die ein erfahrener Spezial-Strafverteidiger üblicherweise verlangt.
Vier reale Schadenbilder
- Pflegedienst / Diebstahlsvorwurf: Ein 87-jähriger Patient beschuldigt eine Pflegerin des Schmuckdiebstahls, die Familie erstattet Anzeige wegen besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB). Ermittelt wird gegen Pflegerin und Pflegedienstleitung. Der Standard-RS deckt den Vorsatzvorwurf nicht – der Straf-RS leistet voll, inklusive Spezial-Strafverteidiger auf Honorarbasis.
- Gerüstbau / Bußgeld: Ein Mitarbeiter arbeitet in fünf Metern Höhe ohne Absturzsicherung. Bußgeld: 3.000 Euro gemäß § 9 ArbStättV. Der Standard-RS leistet nur RVG-Gebühren; im Straf-RS Komfort ist die Honorarvereinbarung inbegriffen.
- IT-Unternehmen / Scheinselbstständigkeit: Eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung vermutet Scheinselbstständigkeit, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt) gegen Inhaber und einen Buchhaltungsmitarbeiter. Vorsatzdelikte sind im Standard-RS ausgeschlossen – nur der Straf-RS leistet, auch für den mitbeschuldigten Mitarbeiter.
- Zur Einordnung: Die staatliche Aufklärungsquote bei Wirtschaftsdelikten liegt bei 88,9 Prozent – Ermittler nehmen diesen Bereich sehr ernst.
Was der Straf-Rechtsschutz für Firmen konkret leistet
- Vorsatzdelikte und Verbrechensvorwürfe sind mitversichert
- Honorarvereinbarungen mit Spezial-Strafverteidigern sind gedeckt
- Sachverständigen-Honorare sind enthalten
- Rückwärtsdeckung für Sachverhalte aus der Vergangenheit
- Alle Mitarbeitenden sind mitversichert
- 24/7-Strafverteidiger-Notruf im Ernstfall
- Strafkaution zusätzlich zur Versicherungssumme
Eine Rückzahlung wird nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes fällig. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
So prüfen Sie Ihren Schutzbedarf
- Bestehenden Firmen-RS auf Ausschlussklauseln prüfen: Sind Vorsatz- und Verbrechensvorwürfe ausgeschlossen?
- Branchenrisiko einschätzen: Pflegedienste, Bauunternehmen, IT-Firmen und alle Betriebe mit Mitarbeitenden tragen erhöhte Risiken.
- Mitarbeiterzahl berücksichtigen: Jeder Mitarbeitende kann durch sein Handeln ein Verfahren gegen die Leitung auslösen.
- Angebote vergleichen: Deckungsumfang, Sublimits für Strafkaution und Honorarvereinbarungen genau prüfen.
- Deckung aktivieren: als eigenständigen Baustein oder Erweiterung des bestehenden Firmen-RS.
Meine Einschätzung
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer sind keine Ausnahme – sie sind häufiger, als die meisten denken. Ich zeige Inhabern und Geschäftsführern, welche Lücken ihr bestehender Firmen-Rechtsschutz im Strafrecht aufweist und wie sie geschlossen werden.
Auf LinkedIn poste ich regelmäßig Fallbeispiele zu Unternehmer-Haftung und Straf-Rechtsschutz.
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



