unser Versicherer Versicherung Marcus Sill e.K. Bochum - Aktenordner und Justitia-Figur auf dem Schreibtisch eines Anwalts

Es braucht keinen Fehler, um ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten – ein Verdacht genügt. Schuldig oder unschuldig ist zu Beginn völlig irrelevant; was zählt, sind die Kosten und der Aufwand der Verteidigung, die sofort beginnen. Rund 60 Prozent aller eingeleiteten Verfahren werden später eingestellt – aber bis dahin sind erhebliche Verteidigungskosten entstanden, der Ruf steht unter Druck, und die Staatsanwaltschaft hat derweil Unterlagen beschlagnahmt.

Warum der Standard-Firmen-Rechtsschutz nicht reicht

Der Straf-Rechtsschutz für Firmen versichert gezielt das Kostenrisiko strafrechtlicher Ermittlungsverfahren – Vorsatzdelikte eingeschlossen. Ein Standard-Firmen-Rechtsschutz schließt Vorsatz- und Verbrechensvorwürfe dagegen in der Regel explizit aus und erstattet bestenfalls Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – nicht die Honorarvereinbarungen, die ein erfahrener Spezial-Strafverteidiger üblicherweise verlangt.

Vier reale Schadenbilder

  • Pflegedienst / Diebstahlsvorwurf: Ein 87-jähriger Patient beschuldigt eine Pflegerin des Schmuckdiebstahls, die Familie erstattet Anzeige wegen besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB). Ermittelt wird gegen Pflegerin und Pflegedienstleitung. Der Standard-RS deckt den Vorsatzvorwurf nicht – der Straf-RS leistet voll, inklusive Spezial-Strafverteidiger auf Honorarbasis.
  • Gerüstbau / Bußgeld: Ein Mitarbeiter arbeitet in fünf Metern Höhe ohne Absturzsicherung. Bußgeld: 3.000 Euro gemäß § 9 ArbStättV. Der Standard-RS leistet nur RVG-Gebühren; im Straf-RS Komfort ist die Honorarvereinbarung inbegriffen.
  • IT-Unternehmen / Scheinselbstständigkeit: Eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung vermutet Scheinselbstständigkeit, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt) gegen Inhaber und einen Buchhaltungsmitarbeiter. Vorsatzdelikte sind im Standard-RS ausgeschlossen – nur der Straf-RS leistet, auch für den mitbeschuldigten Mitarbeiter.
  • Zur Einordnung: Die staatliche Aufklärungsquote bei Wirtschaftsdelikten liegt bei 88,9 Prozent – Ermittler nehmen diesen Bereich sehr ernst.

Was der Straf-Rechtsschutz für Firmen konkret leistet

  • Vorsatzdelikte und Verbrechensvorwürfe sind mitversichert
  • Honorarvereinbarungen mit Spezial-Strafverteidigern sind gedeckt
  • Sachverständigen-Honorare sind enthalten
  • Rückwärtsdeckung für Sachverhalte aus der Vergangenheit
  • Alle Mitarbeitenden sind mitversichert
  • 24/7-Strafverteidiger-Notruf im Ernstfall
  • Strafkaution zusätzlich zur Versicherungssumme

Eine Rückzahlung wird nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes fällig. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.

So prüfen Sie Ihren Schutzbedarf

  1. Bestehenden Firmen-RS auf Ausschlussklauseln prüfen: Sind Vorsatz- und Verbrechensvorwürfe ausgeschlossen?
  2. Branchenrisiko einschätzen: Pflegedienste, Bauunternehmen, IT-Firmen und alle Betriebe mit Mitarbeitenden tragen erhöhte Risiken.
  3. Mitarbeiterzahl berücksichtigen: Jeder Mitarbeitende kann durch sein Handeln ein Verfahren gegen die Leitung auslösen.
  4. Angebote vergleichen: Deckungsumfang, Sublimits für Strafkaution und Honorarvereinbarungen genau prüfen.
  5. Deckung aktivieren: als eigenständigen Baustein oder Erweiterung des bestehenden Firmen-RS.

Meine Einschätzung

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer sind keine Ausnahme – sie sind häufiger, als die meisten denken. Ich zeige Inhabern und Geschäftsführern, welche Lücken ihr bestehender Firmen-Rechtsschutz im Strafrecht aufweist und wie sie geschlossen werden.

Auf LinkedIn poste ich regelmäßig Fallbeispiele zu Unternehmer-Haftung und Straf-Rechtsschutz.

Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen

In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.

Marcus Sill
Marcus SillInhaber der Versicherungsagentur Sill (Marcus Sill e.K.), Versicherungsfachwirt (IHK), seit 2007 selbstständig. TÜV-zertifizierte Fachagentur für Firmenversicherungen, Bochum. Mehr über mich · LinkedIn