
Es klingt nach einer Formalität, hat aber im Streitfall enorme finanzielle Konsequenzen: Der GmbH-Geschäftsführer ist rechtlich kein Arbeitnehmer. Wer seinen Anstellungsvertrag vor Gericht durchsetzen möchte, steht vor einem grundlegend anderen Rechtssystem als angestellte Führungskräfte. Die häufigste Fehleinschätzung: Eine Standard-Rechtsschutzversicherung biete ausreichend Schutz.
Warum gilt der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer?
Der GmbH-Geschäftsführer – auch der Fremdgeschäftsführer ohne Gesellschafteranteile – ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH kein Arbeitnehmer, sondern Organ der Gesellschaft. Die Konsequenzen:
- Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet keine Anwendung
- Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nicht
- Das Betriebsverfassungsgesetz hat keine Gültigkeit
- Zuständig sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte: Landgericht, ggf. Oberlandesgericht
Leitende Angestellte wie Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Bereichsleiter sind dagegen Arbeitnehmer – mit Schutzrechten und dem günstigeren Gerichtsstand Arbeitsgericht.
Warum der Gerichtsstand über die Kosten entscheidet
Der Streitwert bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG und GKG. Am Arbeitsgericht gilt bei Kündigungsschutzklagen eine Streitwertbegrenzung auf ein Vierteljahresverdienst (§ 42 Abs. 2 GKG) – bei 100.000 Euro Jahreseinkommen also 25.000 Euro. Am Landgericht gibt es keine Deckelung: Bei Kündigungen wird regelmäßig das 3,5-fache Jahreseinkommen angesetzt – 350.000 Euro.
Das Rechenbeispiel: Faktor 5 beim Kostenrisiko
Gleiches Jahreseinkommen (100.000 Euro), identische Streitfrage – fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags:
- Prokurist (Arbeitsgericht): Streitwert 25.000 EUR – Kostenrisiko 1. Instanz ca. 5.600 EUR, beide Instanzen ca. 11.500 EUR
- Geschäftsführer (Landgericht): Streitwert 350.000 EUR – Kostenrisiko 1. Instanz ca. 32.700 EUR, beide Instanzen ca. 58.200 EUR
Derselbe Mensch, dasselbe Einkommen, dieselbe Streitfrage – Faktor 5 allein durch den Gerichtsstand.
Welche Streitigkeiten landen vor dem Landgericht?
Mehr, als oft angenommen wird: Vertragsbeendigung, Abberufung, Aufhebungsvereinbarungen und Freistellungen; Bezüge, Tantiemen, Boni und Zielvereinbarungen; Wettbewerbsverbote und Entschädigungspflichten; Dienstwagen und Nebenleistungen; Befugnisse und Aufgabenbereiche im Innenverhältnis; betriebliche Altersversorgung (Unverfallbarkeit, Höhe, Träger) sowie Berufsunfähigkeitsversorgung aus dem Anstellungsverhältnis.
Was ein guter Anstellungsvertrags-Rechtsschutz leisten muss
- Deckung vor ordentlichen Gerichten – Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof
- Hohe Versicherungssummen: 300.000 Euro als Mindeststandard
- Einschluss aller anstellungsvertraglichen Ansprüche – nicht nur Kündigungsschutz
- Übernahme von Gutachterkosten für Sachverständige im Verfahren
Und steuerlich?
Die Beiträge sind beruflich veranlasst und als Werbungskosten zu 100 % absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag reduziert sich die Nettobelastung erheblich – der Schutz kostet effektiv deutlich weniger als der Bruttobeitrag.
Mein Rat an jeden Geschäftsführer
Prüfen Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz konkret auf die Gerichtszuständigkeit. Ist er auf das Arbeitsgericht ausgelegt, schützt er Sie im Ernstfall nicht. Das reale Kostenrisiko von über 58.000 Euro für zwei Instanzen ist kein theoretischer Wert – sondern der Maßstab, an dem sich jede Versicherungslösung messen lassen muss.
Mehr zu unserer Beratung: D&O und Managerhaftung
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



