
Starkregen, Schneeschmelze, Hochwasser: Wenn Flüsse über die Ufer treten oder das Wasser ungefasst vom Himmel strömt, entstehen binnen Stunden Schäden in existenzbedrohender Höhe. Absichern können sich Eigentümer über die Wohngebäude- beziehungsweise Gebäudeversicherung – entscheidend ist aber der Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ oder „Elementarschäden“. Fehlt er, zahlt die Versicherung im Schadensfall schlicht nicht.
Wie verbreitet ist Elementarschutz wirklich?
Nur 54 Prozent der Gebäude in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert – das zeigen Daten des GDV, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Viele Eigentümer unterschätzen die Starkregen-Gefahr oder glauben irrtümlich, ihre Police greife bereits. In älteren Verträgen sind jedoch häufig nur Sturm und Hagel versichert – Starkregen und Hochwasser sind explizit ausgeschlossen.
Was bedeuten die ZÜRS-Gefährdungsklassen?
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) des GDV teilt alle Adressen in vier Gefährdungsklassen ein:
- GK 1: Überflutung statistisch seltener als einmal in 200 Jahren
- GK 2: einmal in 100 bis 200 Jahren
- GK 3: einmal in 10 bis 100 Jahren
- GK 4: öfter als einmal in 10 Jahren (höchstes Risiko)
Von 21,7 Millionen erfassten ZÜRS-Adressen liegen 20,1 Millionen in GK 1. In GK 2 lagen nach Kenntnisstand 2020 rund 1,3 Millionen Häuser, 239.000 Adressen in GK 3 und rund 104.000 in GK 4 – besonders betroffen sind Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Wichtig: ZÜRS ist keine verbindliche Richtlinie. Die Einstufung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung; Versicherer können die Daten für ihre Tarifkalkulation nutzen, sind aber nicht daran gebunden.
Welche Rolle spielt die Starkregengefährdungsklasse (SGK)?
Ergänzend bewertet die SGK das gebäudespezifische Risiko durch heftige Regenfälle – Grundlage ist die topografische Lage:
- SGK 1 – geringere Gefährdung: Gebäude auf Kuppe oder oberem Hangbereich
- SGK 2 – mittlere Gefährdung: Ebene oder unterer bis mittlerer Hang, nicht unmittelbar am Bach
- SGK 3 – hohe Gefährdung: Tallage oder Nähe zu einem Gewässer
Der Grundsatz: Je tiefer ein Gebäude liegt und je länger stehendes Wasser einwirken kann, desto höher der Schaden. Der Klimawandel verschärft die Lage – Extremwetterereignisse nehmen in Häufigkeit und Intensität zu.
So prüfen und schließen Sie Ihren Elementarschutz
- Bestandspolice prüfen: Enthält Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung den Baustein Elementar/Naturgefahren?
- ZÜRS- und SGK-Einstufung ermitteln lassen – sie beeinflusst Prämie und Deckungsumfang
- Deckungssumme realistisch festsetzen: Unterversicherung ist im Schadensfall teuer
- Ausschlüsse verstehen: Manche Policen schließen Rückstau oder bestimmte Bauteile (Keller, Lichtschächte) aus
- Beratungsgespräch vereinbaren – bevor der nächste Starkregen kommt
Warum ich hier besonders auf Gewerbeimmobilien schaue
Elementarschäden zählen zu den teuersten Schadensereignissen überhaupt – und sie treffen Gewerbeimmobilien oft noch härter als Privathäuser, weil Betriebsunterbrechungen hinzukommen. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Deckungssummen und Bausteine dem aktuellen Stand entsprechen. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge kostenlos und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



