
Die unangenehmste Nachricht, die ein Immobilieneigentümer nach einem Brand bekommen kann, lautet nicht „der Schaden ist groß“. Sie lautet: „Ihre Entschädigung wird gekürzt.“ Genau das passiert bei einer Unterversicherung – und sie trifft regelmäßig Eigentümer, die fest überzeugt waren, gut abgesichert zu sein.
Was Unterversicherung bedeutet
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Gebäudes. Im Schadenfall wird die Entschädigung im selben Verhältnis gekürzt, in dem die Versicherungssumme hinter dem Versicherungswert zurückbleibt – die sogenannte Quotelung. Auslöser ist oft keine Nachlässigkeit, sondern schlicht eine fehlerhafte Wertermittlung.
Warum die Gebäudewertermittlung so fehleranfällig ist
Viele Vermittler nutzen einfache Summenermittlungsbögen. Die erfassen Basisdaten wie Gebäudegröße und Baujahr, berücksichtigen aber wertsteigernde Umbauten, Sanierungen oder besondere Ausstattung häufig nur unvollständig. Die Folge: Eine Versicherungssumme, die beim Abschluss korrekt war, entspricht nach einigen Jahren nicht mehr dem tatsächlichen Gebäudewert.
Das Vollwertprinzip
In der Sachversicherung gilt: Die Versicherungssumme muss dem aktuellen Versicherungswert entsprechen. Weicht sie ab, darf der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen – unabhängig davon, ob eine Unterversicherungsklausel vereinbart wurde. Nur eine ausdrückliche Unterversicherungsverzichtsklausel schützt, und auch die nur, wenn die Abweichung nicht zu groß ausfällt.
Das unterschätzte Risiko beim Immobilienkauf
Nach § 95 VVG gehen bestehende Wohngebäudeversicherungen automatisch auf den neuen Eigentümer über. War die Versicherungssumme beim Vorbesitzer zu niedrig, übernimmt der Käufer die Unterversicherung – oft ohne es zu wissen. Im schlimmsten Fall existenzbedrohend.
Typische Ursachen im Überblick
- Wertsteigernde Umbauten wurden dem Versicherer nicht gemeldet
- Veraltete Versicherungssummen aus dem ursprünglichen Vertragsabschluss
- Fehlerhafte Berechnung durch unzureichende Summenermittlungsbögen
- Übernahme einer Unterversicherung beim Immobilienkauf (§ 95 VVG)
- Fehlende regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Vertrags
Die Lösung: Digitale Wertermittlung mit Wert14
Wir arbeiten mit dem digitalen Tool „Wert14“ der SkenData GmbH. Es ermittelt den Gebäudewert auf Basis objektiver Daten: 3D-Gebäudedaten, Katasteramtsdaten, aktuelle Luftbilder und etablierte Berechnungsverfahren. Das System greift auf Daten von über 50 Millionen Gebäuden in Deutschland zu.
Der Bericht liefert konkret:
- Umbauten Raum, Bruttogrundfläche, Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Bewertung von Dach- und Kellerausbau sowie Ausstattungsqualität (KI-gestützt, vom Berater plausibilisiert)
- Wert 1914 als Basisgröße, aktueller Baupreisindex und regionalisierter Versicherungswert
- ZÜRS-Zonierung (Überschwemmung, Rückstau, Starkregen) als Indikation der Elementarschadengefährdung
Entscheidend für Sie: Bei Vorlage einer aktuellen Wert14-Ermittlung verzichten neben unserem Versicherer bereits mehr als 30 Versicherer im Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung – auch wenn sich Baupreise oder Ausstattungsstandards zwischenzeitlich verändert haben.
Mein Rat
Lassen Sie Ihre Gewerbe- oder Wohnimmobilie nicht auf Basis veralteter Summen versichert. Gerade im Ruhrgebiet – vom Gründerzeithaus in Bochum-Grumme bis zur modernen Gewerbeimmobilie in Wattenscheid – ist eine präzise, datenbasierte Wertermittlung kein Luxus, sondern Pflicht.
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



