
Ein Sturm deckt das Hallendach ab, die Produktionshalle ist unbrauchbar – und dann die unangenehme Überraschung: Der Sturm erreichte „nur“ Windstärke 7, der Vertrag greift erst ab Windstärke 8. Dieser eine Beaufort-Wert entscheidet, ob Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen oder auf den Kosten sitzen bleiben.
Warum die Unterscheidung so entscheidend ist
Windstärke wird in Beaufort (Bft) gemessen. Bereits Windstärke 7 – steifer Wind mit 50 bis 61 km/h – reicht aus, um Dachpfannen zu verschieben, Gerüstteile umzuwerfen, Außenlager zu beschädigen oder Baukräne gefährlich zu belasten. Windstärke 8 (stürmischer Wind, 62–74 km/h) ist meteorologisch erst die Schwelle zum offiziellen „Sturm“ – und der Punkt, an dem die meisten deutschen Versicherer mit ihrer Regulierung ansetzen. Unser Versicherer geht mit ihren BEST-Bedingungen einen entscheidenden Schritt weiter: Sachschäden und Schadenfolgekosten werden bereits ab Windstärke 7 als versicherte Sturmschäden anerkannt – für private Haushalte ebenso wie für gewerbliche und industrielle Betriebe.
Was leistet die Industrie-Sachversicherung unseres Versicherers?
Sie richtet sich an Industriekunden mit einer Versicherungssumme über 10 Millionen Euro; für Betriebe darunter steht eine abgestimmte Inhalts- und Immobilienversicherung bereit. Versicherbar sind Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte und Waren, die Gefahren lassen sich modular kombinieren. Die wichtigsten Leistungsmerkmale:
- Sturmregulierung bereits ab Windstärke 7 – ein klarer Vorteil gegenüber marktüblichen Bedingungen
- Sachen auf Erstes Risiko: Entschädigung bis maximal 3 Millionen Euro
- Kostenpositionen bis 15 % der Versicherungssumme, mindestens 3 Millionen Euro
- Außenversicherung für unbenannte Grundstücke innerhalb und außerhalb des EWR
- Mitversicherung im Freien gelagerter Vorräte bis zu 3 Monate
- Raub auf Transportwegen mitversichert
- Unterversicherungsverzicht bis zu einer Schadenshöhe von 5 Millionen Euro
Und wenn der Betrieb stillsteht?
Wenn die Sachversicherung den Gebäudeschaden reguliert, bleibt das eigentliche unternehmerische Problem oft ungelöst: Der Betrieb steht, die Fixkosten laufen, der Gewinn fehlt. Die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung unseres Versicherers sichert genau diesen Zeitraum ab – mit einer Haftzeit von bis zu 36 Monaten. Besondere Merkmale:
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 5 Millionen Euro
- Rückwirkungsschäden durch Ausfall unbenannter Zulieferer und Abnehmer mitversichert
- Unterbrechungsschäden durch Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen, z. B. nach Naturkatastrophen oder Unfällen in der Nachbarschaft
Was ist eine Ertragsausfallversicherung?
Sie deckt entgangene Gewinne und fortlaufende Fixkosten, wenn ein versicherter Schaden – etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel – den Geschäftsbetrieb unterbricht. Versicherungssummen und Laufzeiten sind individuell anpassbar; Rückwirkungsschäden durch Zulieferer- oder Abnehmerausfall sowie Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen sind ergänzend mitversichert. Sach- und Ertragsausfallschutz gehören deshalb immer zusammen betrachtet.
Worauf es wirklich ankommt
Ein Schaden am Gebäude ist regulierbar. Die stillen Wochen danach – mit verlorenen Aufträgen, Vertragsstrafen wegen Lieferverzögerungen und Druck auf die Liquidität – sind es nicht. Genau dort entstehen die existenzbedrohenden Kosten. Ich erstelle für Ihr Unternehmen eine individuelle Risikoanalyse und kombiniere Sach-, Betriebs- und Ertragsausfallschutz zu einem lückenlosen Paket.
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



