
Wer fremde Güter befördert, lagert oder den Transport organisiert, haftet dafür. Welche Versicherung Sie brauchen, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab – und oft vom Kleingedruckten in Ihren Verträgen mit Auftraggebern. Als Fachagentur für Firmenversicherungen betreuen wir Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikdienstleister im Ruhrgebiet, persönlich in Bochum-Wattenscheid, telefonisch oder per Video.
Welche Versicherung passt zu Ihrer Rolle?
- Frachtführer und Speditionen: Die Verkehrshaftungsversicherung (auch Logistikversicherung) deckt die gesetzliche und vertragliche Haftung aus Speditions-, Fracht- und Lagerverträgen – für Güterschäden und Vermögensschäden wie Lieferfristüberschreitung.
- Lagerhalter und Fulfillment-Dienstleister: Die Lagerhalterversicherung ist Teil der Verkehrshaftungsversicherung und greift, wenn ein Auftraggeber Schadensersatz für eingelagerte Ware verlangt. Das eigene Inventar – Regale, Stapler, IT – gehört in die Firmen-Inhaltsversicherung.
- Handel und Produktion mit Warenversand: Die Warentransportversicherung sichert den Wert Ihrer eigenen Waren im In- und Ausland, per Land, Luft und See – unabhängig davon, wie weit der Frachtführer gesetzlich haftet.
- Betriebe mit eigenen Fahrzeugen: Die Werkverkehrsversicherung schützt Güter und Arbeitsgeräte in Firmenfahrzeugen, zum Beispiel im Handwerk.
- Zusatzleistungen: Etikettieren, Umverpacken oder Retourenmanagement gehören in eine Betriebshaftpflicht für Logistikbetriebe.
Die Rechtslage in Kürze
- Versicherungspflicht: Nach § 7a GüKG müssen Frachtführer, die geschäftsmäßig fremde Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befördern, eine Verkehrshaftungsversicherung unterhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 Euro je Schadensereignis.
- Frachtführerhaftung: Nach § 431 HGB und Art. 23 CMR ist sie auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt. Für den Warenwert Ihrer eigenen Sendungen reicht das oft nicht.
- Lagerhalterhaftung: § 475 HGB kennt keine Höchstgrenze. Die Begrenzung entsteht erst durch Vertrag, in der Regel über die ADSp 2017.
- Seit 1. April 2026: Die Musterbedingungen DTV-VHV verlangen eine dokumentierte Mitarbeiterschulung zur Betrugsprävention und sehen bei bestimmten Schäden mit Subunternehmern eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, mindestens 25.000 Euro je Schadenfall, vor.
So gehen wir vor
- Bestandsaufnahme: Welche Waren, welche Wege, welche Fahrzeuge, welche Rolle in der Lieferkette?
- Verträge lesen: Frachtaufträge, Lagerverträge, Rahmenverträge und AGB Ihrer Auftraggeber. Sie entscheiden, ob eine Haftung überhaupt versicherbar ist.
- Deckungskonzept: Verkehrshaftung, Warentransport, Werkverkehr, Inhalt und Betriebshaftpflicht passend kombiniert.
- Angebot über den Spezialversicherer unserer Versicherungsgruppe für technische und Transportrisiken.
- Jährliches Gespräch: Umsätze melden, Summen und Bedingungen an Wachstum und neue Verträge anpassen.
Häufige Fragen
Ist die Verkehrshaftungsversicherung Pflicht?
Für Frachtführer, die geschäftsmäßig fremde Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befördern, ja – nach § 7a GüKG mit einer Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro je Schadensereignis.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrshaftung und Warentransport?
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Transportunternehmer vor Ansprüchen seiner Auftraggeber. Die Warentransportversicherung sichert den Wert der eigenen Waren des Versenders – auch dort, wo der Frachtführer gesetzlich nicht oder nur begrenzt haftet.
Warum wollen Sie vor dem Angebot meine Verträge sehen?
Weil der Vertrag bestimmt, wofür Sie haften. Unbegrenzte Haftung, ausländisches Recht oder Vertragsstrafen können eine Deckung unmöglich machen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Praxisfall zur Lagerhalterversicherung.
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Die Angaben dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und das individuelle Angebot. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen
In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.



