Arbeitgeber überreicht einer Mitarbeiterin Unterlagen zur betrieblichen Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzkrankenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt und finanziert. Sie bringt Leistungen auf dem Niveau einer privaten Absicherung in den Alltag Ihrer Belegschaft – und ist ein Benefit, der spürbar ankommt. Wir beraten Arbeitgeber vom Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern bis zum Mittelständler mit mehreren Hundert Beschäftigten.

Was die bKV auszeichnet

  • Keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten – auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen sind vom ersten Tag an abgesichert
  • Zwei Modelle: Bausteinmodell mit gezielt gewählten Leistungen oder Budgetmodell mit festem Jahresbudget für Gesundheitsleistungen
  • Typische Leistungen: Zahnersatz und Zahnreinigung, Sehhilfen, Vorsorge über den GKV-Katalog hinaus, Krankenhauszusatz mit Chefarzt und Einbettzimmer
  • Steuerlich begünstigt: Als Sachbezug kann die bKV im Rahmen der Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben; die Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Warum Arbeitgeber sie einführen

Laut einer repräsentativen GfK-Studie im Auftrag unseres Versicherers mit 2.600 Befragten ist die bKV für Angestellte die drittwichtigste Personalzusatzleistung nach der betrieblichen Altersversorgung und vermögenswirksamen Leistungen. Die Fluktuation in Unternehmen mit bKV lag in der Studie nur halb so hoch wie im Durchschnitt. Besonders in umkämpften Branchen wie Pflege, Handwerk, IT und Logistik kann das den Unterschied machen.

So gehen wir vor

  1. Bedarf klären: alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen, welches Budget?
  2. Modell wählen: Baustein- oder Budgetmodell
  3. Steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater abstimmen
  4. Einführung: Vertrag, Anmeldung der Mitarbeiter, laufende Verwaltung
  5. Kommunikation: Wir erklären Ihrer Belegschaft auf Wunsch, was sie von der bKV hat

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine bKV?

Grundsätzlich für jeden Betrieb – vom Handwerksunternehmen mit fünf Mitarbeitern bis zum Mittelständler mit mehreren Hundert Beschäftigten.

Sind Mitarbeiter mit Vorerkrankungen versichert?

Ja. Die bKV kommt ohne individuelle Gesundheitsprüfung aus, und es gibt keine Wartezeiten.

Ist die bKV steuerfrei?

Als Sachbezug kann sie innerhalb der Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Die individuelle Abstimmung mit dem Steuerberater empfehlen wir ausdrücklich.

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Die Angaben dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und das individuelle Angebot. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Lassen Sie uns über Ihre Risiken sprechen

In einem ersten Gespräch prüfe ich, wo Handlungsbedarf besteht und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann – persönlich in Bochum, telefonisch oder per Videoberatung.

Marcus Sill
Marcus SillInhaber der Versicherungsagentur Sill (Marcus Sill e.K.), Versicherungsfachwirt (IHK), seit 2007 selbstständig. Fachagentur für Firmenversicherungen, Bochum. Mehr über mich · LinkedIn